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Abbruch der Zahlungsströme als Mittel zur Bekämpfung unerlaubter Internetglücksspiele
Ausländische Onlineglücksspiele bilden die Achillesferse nationalen Glücksspielrechts. Mit § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV 2008, der Ermächtigung zur Unterbindung des Zahlungsflusses für unerlaubte Glücksspiele, schlägt der Gesetzgeber einen neuen Weg ein und geht diesen auch im GlüÄndStV 2012 weiter: Er rückt die Finanzinfrastruktur in den Fokus. Dabei kann er von den Erfahrungswerten der US-Behörden profitieren, deren umfangreiches ...

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